W+M Steuerberatungs-
gesellschaft mbH
Die Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

W+M Steuerberatungsgesellschaft mbH
Die Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehme
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 Wir freuen uns, dass Sie unsere Website besuchen. Seit der Gründung des Unternehmens W+M im Jahr 1983 haben wir uns in der Metropolregion als hochqualifizierter Dienstleister im Bereich Steuerberatung positioniert. Mit Kanzleien in Heidelberg und Leimen bieten wir unseren Kunden größtmöglichen Service.

Mit unserem Team aus Steuerberatern, Steuerfachwirten und Steuerfachangestellten sind wir Ihr regionaler Partner bei allen Themen rund um Steuern. Ob bei Ihnen vor Ort oder in unseren Kanzleien in Leimen und Heidelberg – wir beraten Sie gerne.
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Steuerberaterteam von W+M
 Inzwischen führen eine Vielzahl von Konstellationen zur Abgabepflicht einer Einkommensteuererklärung – aber auch ohne diese Pflicht kann sich die Abgabe lohnen. Wir kümmern uns gerne um Ihre Einkommensteuererklärung und/oder Feststellungserklärung. Ganz gleich, ob Vermietungseinkünfte, Kapitaleinkünfte, ausländische Einkünfte, komplizierte Sonderausgaben oder auch „nur“ eine klassische Arbeitnehmerveranlagung.

Auch bei Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärungen helfen wir Ihnen gerne kompetent weiter; sei es lediglich die Planung oder auch das tatsächliche Anfallen der Schenkung. Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Berichtigung von Erklärungen aus bereits abgegebenen Jahren.

Sie haben sich selbstständig gemacht oder planen es? Nutzen Sie unsere Expertise beim Aufbau Ihres Unternehmens. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen Lösungen, die ganz individuell zu Ihrem Unternehmen und seiner Größe passen. Keine Angst vor der Rentenversicherungsprüfung! Unser Lohn- und Gehaltsteam erstellt die Abrechnungen für Ihre Arbeitnehmer. Unser ständig geschultes Team hilft auch gerne beim Optimieren von Gehältern. So bleibt Ihnen und Ihren Arbeitnehmern mehr! Egal, ob alles digital oder in Papierform – gerne stellen wir uns auf Ihre Vorlieben ein. Ebenso unterstützen wir Sie bei Finanzierungen und Planungsrechnungen.
Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!
Es ist uns ein Anliegen, unsere Mandanten immer über die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht zu informieren. In unserem Mandantenbrief stellen wir regelmäßig die wichtigsten Themen für Sie zusammen. Ein Besuch lohnt sich.
Mandantenbrief

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16. September 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, das Bayerische Landesamt für Steuern hat interessante Fragen zu einer ab 2026 geltenden (lohnsteuerlichen) Neuregelung beantwortet. Dabei geht es um die Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für betriebliche (Hybrid-)Elektrofahrzeuge des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht für das Familienheim eine Steuerbefreiung vor. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass hierunter auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück fallen kann. Dabei ist als steuerbegünstigtes Grundstück die wirtschaftliche Einheit von Grundstücksflächen anzusehen, die für das Erbschaftsteuerverfahren bindend festgestellt wird. Unter gewissen Voraussetzungen können 30 % des Schulgelds (höchstens 5.000 EUR je Kind) als Sonderausgaben abgezogen werden. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können auch Beiträge der Eltern an einen Förderverein der Privatschule begünstigt bzw. abziehbar sein. Das Bundesfinanzministerium hat den Fragen- und Antworten-Katalog zur steuerfreien Aktivrente um zwei Aspekte ergänzt. Dabei handelt es sich um Arbeitgeber-Wechselszenarien im Laufe des Monats und um Beschäftigungen im Übergangsbereich ( Midijobs ). Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
14. August 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, das im Bundesgesetzblatt verkündete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt zahlreiche Änderungen für die gesetzliche Krankenversicherung . So erfolgt 2027 eine einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 EUR monatlich. Zudem wird der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag für Minijobs dynamisch angepasst. Mit Wirkung ab 2028 wird dann die beitragsfreie Familienversicherung begrenzt. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Mit der gesetzlichen Frühstartrente will die Bundesregierung den frühzeitigen Aufbau einer privaten Altersvorsorge unterstützen. Ein Referentenentwurf und ein Fragen-Antworten-Katalog wurden bereits veröffentlicht. Wird bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts im Privatvermögen ausdrücklich eine unverzinsliche Kaufpreisstundung vereinbart und sollen sämtliche Raten ausschließlich auf den Kaufpreis angerechnet werden, erzielt der Veräußerer nun doch keine Einkünfte aus Kapitalvermögen. Damit hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Ansicht verworfen, wonach die einzelnen Raten typisierend in einen Tilgungs- und Zinsanteil aufzuteilen sind. Unternehmer, die ihren betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrowagen zu Hause laden , und diese Kosten als Betriebsausgaben absetzen wollen, müssen ab sofort neue Aufzeichnungspflichten erfüllen. Denn die bisherige Abrechnung nach der Ladestrompauschale hat ausgedient. Das ergibt sich aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
16. September 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, das Bayerische Landesamt für Steuern hat interessante Fragen zu einer ab 2026 geltenden (lohnsteuerlichen) Neuregelung beantwortet. Dabei geht es um die Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für betriebliche (Hybrid-)Elektrofahrzeuge des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht für das Familienheim eine Steuerbefreiung vor. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass hierunter auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück fallen kann. Dabei ist als steuerbegünstigtes Grundstück die wirtschaftliche Einheit von Grundstücksflächen anzusehen, die für das Erbschaftsteuerverfahren bindend festgestellt wird. Unter gewissen Voraussetzungen können 30 % des Schulgelds (höchstens 5.000 EUR je Kind) als Sonderausgaben abgezogen werden. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können auch Beiträge der Eltern an einen Förderverein der Privatschule begünstigt bzw. abziehbar sein. Das Bundesfinanzministerium hat den Fragen- und Antworten-Katalog zur steuerfreien Aktivrente um zwei Aspekte ergänzt. Dabei handelt es sich um Arbeitgeber-Wechselszenarien im Laufe des Monats und um Beschäftigungen im Übergangsbereich ( Midijobs ). Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
14. August 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, das im Bundesgesetzblatt verkündete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt zahlreiche Änderungen für die gesetzliche Krankenversicherung . So erfolgt 2027 eine einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 EUR monatlich. Zudem wird der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag für Minijobs dynamisch angepasst. Mit Wirkung ab 2028 wird dann die beitragsfreie Familienversicherung begrenzt. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Mit der gesetzlichen Frühstartrente will die Bundesregierung den frühzeitigen Aufbau einer privaten Altersvorsorge unterstützen. Ein Referentenentwurf und ein Fragen-Antworten-Katalog wurden bereits veröffentlicht. Wird bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts im Privatvermögen ausdrücklich eine unverzinsliche Kaufpreisstundung vereinbart und sollen sämtliche Raten ausschließlich auf den Kaufpreis angerechnet werden, erzielt der Veräußerer nun doch keine Einkünfte aus Kapitalvermögen. Damit hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Ansicht verworfen, wonach die einzelnen Raten typisierend in einen Tilgungs- und Zinsanteil aufzuteilen sind. Unternehmer, die ihren betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrowagen zu Hause laden , und diese Kosten als Betriebsausgaben absetzen wollen, müssen ab sofort neue Aufzeichnungspflichten erfüllen. Denn die bisherige Abrechnung nach der Ladestrompauschale hat ausgedient. Das ergibt sich aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!

Übersicht aktueller Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen und die Veröffentlichung von Unternehmensabschlüssen. Diese gelten bei einer steuerlichen Beratung und Einreichung der Erklärungen durch uns.

Datum Abgabeart
31. Dezember 2026 Offenlegung der Jahresabschlüsse 2025
28. Februar 2027 Steuererklärungen des Jahres 2025
31. Dezember 2027 Offenlegung der Jahresabschlüsse 2026
28. Februar 2028 Steuererklärungen des Jahres 2026
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