Newsletter 05/2025
Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Monat möchten wir Ihnen eine neue Sonderausgabe unseres Mandantenrundschreibens zukommen lassen. Hierin finden Sie einige Informationen zum Thema "Steuersparende Gehaltsextras".

Des Weiteren erhalten Sie unseren November-Newsletter.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß und darf folglich weiterhin erhoben werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Eltern verkauften ihrem Kind ein Grundstück. Der Kaufpreis war ratierlich und unverzinslich zu zahlen. Obwohl der Zinsverzicht ausdrücklich als Schenkung deklariert wurde, wollte das Finanzamt die rechnerisch enthaltenen Zinsen als Kapitalerträge versteuern. Das sah das Finanzgericht Schleswig-Holstein aber anders: Hier ist die Schenkungsteuer vorrangig, sodass die Ertragsbesteuerung zurücktritt. Ob eine Doppelbesteuerung wirklich ausgeschlossen ist, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.

  • Das Bundesfinanzministerium hat einige interessante Schreiben veröffentlicht. Dabei geht es um die ertragsteuerliche Behandlung bestimmter Kryptowerte, die Begünstigung nicht entnommener Gewinne nach § 34a des Einkommensteuergesetzes sowie die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung.

  • Steuerpflichtige sollten einige Termine bzw. Fristen beachten:
    Wurden elektronische Aufzeichnungssysteme vor dem 1.7.2025 angeschafft, muss die Mitteilung an die Finanzverwaltung bis zum 31.07.2025 erfolgen.
    Wer das Vorsteuervergütungsverfahren nutzen möchte, muss die Anträge bis zum 30.09.2025 stellen.

In einem unserer nächsten Newsletter werden wir nochmals näher auf die Meldepflicht der elektronischen Aufzeichnungssysteme eingehen. In diesem Zusammenhang wird unser Softwarehersteller eine Lösung bereitstellen, die Sie bei den gesetzlichen Vorgaben unterstützen kann.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2025.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

Ihr Team von W+M!
20. Oktober 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Monat möchten wir Ihnen wieder eine neue Sonderausgabe unseres Mandantenrundschreibens zukommen lassen. Hierin finden Sie einige Informationen zum Thema "steuerlicher Jahreswechsel" . Des Weiteren erhalten Sie unseren November-Newsletter. Nach den Plänen der Bundesregierung müssen viele offene Ladenkassen durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden . Ebenfalls mit Wirkung ab 2028 soll die Ausgabe von Papierbons durch die Bereitstellung digitaler Belege abgelöst werden. Das Gesetz muss aber noch das parlamentarische Verfahren im Bundestag und im Bundesrat durchlaufen. In diesem Zuge sind etwaige Änderungen nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Das " Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes " ist nach der Zustimmung des Bundesrats in trockenen Tüchern. Die Umstellung auf das antragslose Kindergeld soll 2027 in zwei Stufen erfolgen. Das Jahresende steht vor der Tür – und das heißt naturgemäß Inventurzeit . Denn in vielen Unternehmen erfolgt dann eine körperliche Bestandsaufnahme, oft am 31.12. Doch das ist nicht zwingend erforderlich, es gibt auch andere Möglichkeiten . Für eine elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) sind die notwendigen Daten aus der Entgeltabrechnung und der Finanzbuchhaltung elektronisch zu übermitteln. Haben sich Arbeitgeber von dem euBP-Verfahren befreien lassen, ist zu beachten, dass eine Befreiung zum 31.12.2026 entfällt . Noch etwas in eigener Sache Für unsere Mandanten, die bereits das Mandantenportal "ADDISON Direkt" (ehemals ADDISON OneClick) verwenden, wird es ab November ein paar Anpassungen durch unseren Softwareanbieter geben: Anmeldung in ADDISON Direkt nur noch mit E-Mail und Passwort Zugangsnummer und Benutzername entfallen, E-Mail und Passwort werden ab dem 1.11.2026 zum Standard. Nutzer mit Zugangsnummer können sich weiterhin anmelden und werden dabei auf das ADDISON Benutzerkonto umgestellt. Verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung Ab dem 1.11.2026 startet die Übergangsphase zur Zwei-Faktor-Authentifizierung. Ab dem 1.1.2027 wird die Nutzung für alle Nutzer verpflichtend. Umstellung auf neue Benutzeroberfläche Neuer, vereinfachter und übersichtlicherer Einstieg ins Portal, sowie mandantenübergreifender Einstieg für Nutzer mit Zugriff auf mehrere Mandanten Bei Fragen zu ADDISON Direkt , zur Umstellung oder Ähnlichem steht Ihnen kanzleiintern insbesondere Frau Zeigermann mit Rat und Tat zur Verfügung. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
16. September 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, das Bayerische Landesamt für Steuern hat interessante Fragen zu einer ab 2026 geltenden (lohnsteuerlichen) Neuregelung beantwortet. Dabei geht es um die Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für betriebliche (Hybrid-)Elektrofahrzeuge des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht für das Familienheim eine Steuerbefreiung vor. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass hierunter auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück fallen kann. Dabei ist als steuerbegünstigtes Grundstück die wirtschaftliche Einheit von Grundstücksflächen anzusehen, die für das Erbschaftsteuerverfahren bindend festgestellt wird. Unter gewissen Voraussetzungen können 30 % des Schulgelds (höchstens 5.000 EUR je Kind) als Sonderausgaben abgezogen werden. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können auch Beiträge der Eltern an einen Förderverein der Privatschule begünstigt bzw. abziehbar sein. Das Bundesfinanzministerium hat den Fragen- und Antworten-Katalog zur steuerfreien Aktivrente um zwei Aspekte ergänzt. Dabei handelt es sich um Arbeitgeber-Wechselszenarien im Laufe des Monats und um Beschäftigungen im Übergangsbereich ( Midijobs ). Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
14. August 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, das im Bundesgesetzblatt verkündete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt zahlreiche Änderungen für die gesetzliche Krankenversicherung . So erfolgt 2027 eine einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 EUR monatlich. Zudem wird der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag für Minijobs dynamisch angepasst. Mit Wirkung ab 2028 wird dann die beitragsfreie Familienversicherung begrenzt. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Mit der gesetzlichen Frühstartrente will die Bundesregierung den frühzeitigen Aufbau einer privaten Altersvorsorge unterstützen. Ein Referentenentwurf und ein Fragen-Antworten-Katalog wurden bereits veröffentlicht. Wird bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts im Privatvermögen ausdrücklich eine unverzinsliche Kaufpreisstundung vereinbart und sollen sämtliche Raten ausschließlich auf den Kaufpreis angerechnet werden, erzielt der Veräußerer nun doch keine Einkünfte aus Kapitalvermögen. Damit hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Ansicht verworfen, wonach die einzelnen Raten typisierend in einen Tilgungs- und Zinsanteil aufzuteilen sind. Unternehmer, die ihren betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrowagen zu Hause laden , und diese Kosten als Betriebsausgaben absetzen wollen, müssen ab sofort neue Aufzeichnungspflichten erfüllen. Denn die bisherige Abrechnung nach der Ladestrompauschale hat ausgedient. Das ergibt sich aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
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