
Sehr geehrte Damen und Herren,
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2022.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihr Team von W+M!
wir wünschen Ihnen zum Jahreswechsel alles Gute und ein frohes aber vor allem gesundes neues Jahr 2022!
Das neue Jahr beginnt nicht nur mit gesetzliche Änderungen, sondern auch mit räumlichen Neuerungen für unsere Kanzlei: unser Heidelberger Büro ist in die Eppelheimer Straße 8 in 69115 Heidelberg umgezogen. Sie finden uns dort montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Wir freuen uns schon jetzt auf Ihren Besuch in den neuen Räumlichkeiten.
Die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht ist oft Anlass für Streit mit dem Finanzamt. Dies gilt auch für kleine Fotovoltaikanlagen, sodass die Finanzverwaltung hier jüngst eine Vereinfachung geschaffen hat: Die Liebhaberei auf Antrag. Da in diesem Schreiben einige Fragen offengeblieben sind, wurde es nun konkretisiert.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Das neue Jahr beginnt nicht nur mit gesetzliche Änderungen, sondern auch mit räumlichen Neuerungen für unsere Kanzlei: unser Heidelberger Büro ist in die Eppelheimer Straße 8 in 69115 Heidelberg umgezogen. Sie finden uns dort montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Wir freuen uns schon jetzt auf Ihren Besuch in den neuen Räumlichkeiten.
Die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht ist oft Anlass für Streit mit dem Finanzamt. Dies gilt auch für kleine Fotovoltaikanlagen, sodass die Finanzverwaltung hier jüngst eine Vereinfachung geschaffen hat: Die Liebhaberei auf Antrag. Da in diesem Schreiben einige Fragen offengeblieben sind, wurde es nun konkretisiert.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Das Finanzgericht München hat sich mit einer interessanten Frage befasst: Kann ein privates Veräußerungsgeschäft
auch bei einer Trennung und der danach folgenden Ehescheidung vorliegen, wenn die Ehefrau mit der Zwangsversteigerung des Einfamilienhauses drohte, um den Ehemann zur Veräußerung seines Miteigentumsanteils zu bewegen? Die Antwort des Finanzgerichts lautet: Ja.
- Geben Kfz-Händler ihren Autokäufern eine Garantiezusage, müssen sie eine neue Sichtweise des Bundesfinanzministeriums beachten, die erhebliche versicherungs- und umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen haben kann. Doch erst mal können Kfz-Händler aufatmen. Denn durch eine erneut verlängerte Übergangsfrist gelten die neuen Grundsätze erst für Garantiezusagen, die ab dem 1.1.2023 erteilt werden.
- Während der Corona-Pandemie haben viele Städte und Gemeinden den Einzug von Kindergarten- bzw. Kinderbetreuungsgebühren ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt darauf verzichtet. Dennoch haben Arbeitgeber ihre Zuschüsse weiter ausgezahlt. Eine – bundeseinheitlich abgestimmte – Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen zeigt, wie bei der Lohnabrechnung vorzugehen ist.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2022.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihr Team von W+M!

Sehr geehrte Damen und Herren, der Vorsteuerabzug steht einem Unternehmer bereits in dem Voranmeldungszeitraum zu, in dem der Umsatz ausgeübt worden ist, und nicht erst in dem Zeitraum, in dem ihm auch die Rechnung zugegangen ist – vorausgesetzt, die Rechnung liegt bis zur Erklärungsabgabe vor . Mit dieser Entscheidung hat das Gericht der Europäischen Union die (deutschen) Grundsätze zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs verworfen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Private Veräußerungsgewinne aus Gegenständen des täglichen Gebrauchs unterliegen auch dann nicht der Spekulationsbesteuerung, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass selbst ein hochpreisiges Wohnmobil ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist und damit nicht der Spekulationsbesteuerung unterliegt. Der Bundesfinanzhof hat sich mit der steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen beschäftigt. In einem Verfahren ging es um arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen. Der andere Streitfall thematisierte die Frage, wie hoch der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein darf. Innergemeinschaftliche Lieferungen sind umsatzsteuerfrei. Dies setzt aber u. a. eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Abnehmers voraus. Das Finanzgericht Baden-Württemberg musste sich nun damit befassen, wie regelmäßig eine Bestätigungsabfrage der USt-IdNr. bei laufenden Geschäftsbeziehungen zu erfolgen hat. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!

Sehr geehrte Damen und Herren, Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes oder einer Garage gehören nicht zu den Unterkunftskosten , die bei einer doppelten Haushaltsführung nur mit höchstens 1.000 EUR im Monat angesetzt werden können. Damit hat der Bundesfinanzhof der anderslautenden Ansicht der Finanzverwaltung ausdrücklich widersprochen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sind auch mit einem Minijob kombinierbar. Was es dabei zu beachten gibt, darüber hat jüngst die Minijob-Zentrale informiert. Für den Veranlagungszeitraum 2022 wurde den Anspruchsberechtigten einmalig eine Energiepreispauschale i. H. von 300 EUR gewährt. Nun gibt es Entscheidungen der Finanzgerichte, die sich mit folgenden Fragen beschäftigen: Ist das Finanzamt berechtigt, eine vom Arbeitgeber zu Unrecht ausgezahlte Energiepreispauschale von diesem zurückzufordern? Ist die Energiepreispauschale auch für Rentner steuerpflichtig? Trägt der Arbeitnehmer die Kosten für den Parkplatz am Arbeitsort , auf dem er seinen Firmenwagen abstellt, mindert diese Zahlung nicht den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagenbesteuerung . So lautet eine wenig erfreuliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!

Sehr geehrte Damen und Herren, mit Wirkung ab 2026 sind wichtige steuerliche Änderungen zu beachten. Dies sind vor allem die Anhebung der Entfernungspauschale , die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie und die neue Aktivrente . Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Der Bundesfinanzhof hält das "Bundesmodell" bei der Grundsteuer für verfassungskonform . Es ist aber davon auszugehen, dass die Kläger Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen werden. Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird zur Regel – doch nicht wie ursprünglich geplant ab 2026, sondern erst ab 2027 . Der Gesetzgeber hat hier nachjustiert. Bei betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz dar. Bis Ende 2025 gewährte das Bundesfinanzministerium hier monatliche Pauschalen. Mit Wirkung ab 2026 wurde nun eine Strompreispauschale eingeführt. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!

