
Sehr geehrte Damen und Herren,
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
mit Wirkung ab 2026
sind wichtige steuerliche Änderungen
zu beachten. Dies sind vor allem die Anhebung der Entfernungspauschale, die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen
in der Gastronomie und die neue Aktivrente.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Der Bundesfinanzhof hält das "Bundesmodell" bei der Grundsteuer für verfassungskonform. Es ist aber davon auszugehen, dass die Kläger Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen werden.
- Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden
wird zur Regel – doch nicht wie ursprünglich geplant ab 2026, sondern erst ab 2027. Der Gesetzgeber hat hier nachjustiert.
- Bei betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz dar. Bis Ende 2025 gewährte das Bundesfinanzministerium hier monatliche Pauschalen. Mit Wirkung ab 2026 wurde nun eine Strompreispauschale eingeführt.
Diese
und
weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2026.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihr Team von W+M!
Ihr Team von W+M!

Sehr geehrte Damen und Herren, Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes oder einer Garage gehören nicht zu den Unterkunftskosten , die bei einer doppelten Haushaltsführung nur mit höchstens 1.000 EUR im Monat angesetzt werden können. Damit hat der Bundesfinanzhof der anderslautenden Ansicht der Finanzverwaltung ausdrücklich widersprochen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sind auch mit einem Minijob kombinierbar. Was es dabei zu beachten gibt, darüber hat jüngst die Minijob-Zentrale informiert. Für den Veranlagungszeitraum 2022 wurde den Anspruchsberechtigten einmalig eine Energiepreispauschale i. H. von 300 EUR gewährt. Nun gibt es Entscheidungen der Finanzgerichte, die sich mit folgenden Fragen beschäftigen: Ist das Finanzamt berechtigt, eine vom Arbeitgeber zu Unrecht ausgezahlte Energiepreispauschale von diesem zurückzufordern? Ist die Energiepreispauschale auch für Rentner steuerpflichtig? Trägt der Arbeitnehmer die Kosten für den Parkplatz am Arbeitsort , auf dem er seinen Firmenwagen abstellt, mindert diese Zahlung nicht den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagenbesteuerung . So lautet eine wenig erfreuliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!

Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2025 ist (begleitet von Übergangsvorschriften) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Ein erstes Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu dem Thema datiert vom 15.10.2024. Ein Jahr später wurde nun ein zweites Schreiben veröffentlicht, in dem die Finanzverwaltung vor allem auf mögliche Fehler eingeht und dabei drei Fehlerarten unterscheidet. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, sind die Unterkunftskosten grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig. Doch aufgepasst: Das setzt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs voraus, dass der Steuerpflichtige auch dazu verpflichtet ist, die Kosten zu tragen. Im Streitfall scheiterte ein Abzug bei der Ehefrau, weil der Ehemann die Wohnung angemietet hatte und auch die Miete von seinem Konto bezahlte. Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung sind nur anzuerkennen, wenn eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht. Das Kriterium der „ortsüblichen Vermietungszeit“ hat der Bundesfinanzhof jüngst präzisiert. Die Finanzverwaltung ist bei einer Betriebsprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern . Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs obliegt es daher dem Steuerpflichtigen, aus den angeforderten Mails solche E-Mails herauszufiltern und dem Prüfer nicht vorzulegen, die keine Steuerrelevanz haben. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2026. Ab 1. Januar 2026 kann es zu technischen Umstellungen beim Versand von Steuerbescheiden kommen. In der Regel sind wir im Rahmen Ihrer erteilten Vollmacht als Empfangsbevollmächtigte hinterlegt und erhalten daher die Bescheide per Post und/oder in digitaler Form. Sollten Sie dennoch in Zukunft papierhafte Steuerbescheide direkt von Seiten der Finanzverwaltung erhalten - ohne dass diese zuvor von uns geprüft wurden - so bitten wir umgehend um Zusendung dieser. Nur so können wir die Bescheide prüfen und ggf. fristgerecht Einspruch einlegen. Noch etwas in eigener Sache: Wir legen zum Jahresende eine kleine Pause ein, um im neuen Jahr wieder mit vollem Eifer und energiegeladen für Sie da sein zu können. Unsere Büros in Leimen und in Heidelberg sind daher ab Montag, den 22. Dezember 2025, geschlossen . Wir sind ab Mittwoch, den 7. Januar 2026, wieder zu unseren gewohnte Bürozeiten für Sie erreichbar. Für Ihr Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit möchten wir uns zum Jahresende noch herzlich bei Ihnen bedanken und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und eine besinnliche Zeit. Das neue Jahr möge von Glück, Erfolg aber vor allem auch von Gesundheit geprägt sein. Ihr Team von W+M!

Sehr geehrte Damen und Herren, bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht . Durch diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind die Fahrten zum Entleiher grundsätzlich nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, soll seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten können. Der Regierungsentwurf zur Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung ab dem 1.1.2026 vor. [Ergänzung nach Redaktionsschluss: der Aktivrente wurde am 19.12.2025 im Bundesrat zugestimmt.] Schenkungsteuer: Die Steuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten kann auch dann zu gewähren sein, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt , an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Unterhaltsaufwendungen können mitunter als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Bei Geldzuwendungen muss die Zahlung durch Überweisung auf das Konto der unterhaltenen Person erfolgen. Zum Nachweis hat das Bundesfinanzministerium nun Stellung bezogen. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2025. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!

