
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist nach der Zustimmung des Bundesrates „in trockenen Tüchern.“ Insbesondere die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze soll dazu beitragen, dass die Wirtschaft schnell wieder in Schwung kommt. Die Senkung der Steuersätze hat zur Folge, dass Unternehmer - sofern noch nicht geschehen - schnellstens Anpassungen bei den Verbuchungs- und Kassensystemen vornehmen müssen.
Außerdem möchten wir Sie auf die aktuellen neuen Fördermöglichkeiten des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg hinweisen. Unsere Buchhaltungskräfte werden die Fördermöglichkeit für die Überbrückungshilfe des Bundes prüfen und Sie gegebenenfalls darauf ansprechen. Die Förderungsmöglichkeit des Landes (welche nur branchenspezifisch greift) wird anschließend geprüft.
Förderprogramm Überbrückungshilfe des Bundes:
Förderprogramm Überbrückungshilfe des Landes:
Förderprogramm Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe des Landes:
Unabhängig davon möchten wir Sie auf die TSE-Zertifizierung Ihrer Barkasse hinweisen: Das Land Baden-Württemberg hat die Umstellungsfrist vom 30.09.2020 auf den 31.03.2021 verschoben (Pressemittelung des Landes). In anderen Bundesländern gilt jedoch teilweise noch die Frist zum 30.09.2020. Wir möchten Sie deswegen bitten, sich frühzeitig mit der TSE-Zertifizierung auseinanderzusetzen. Ab dem Stichtag ist jede Kasse beim Finanzamt elektronisch an- und abzumelden. Wir halten Sie auch hier auf dem Laufenden.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der beigefügten Ausgabe für August 2020.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihr Team von W+M!
Mandantenrundschreiben als PDF-Datei
das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist nach der Zustimmung des Bundesrates „in trockenen Tüchern.“ Insbesondere die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze soll dazu beitragen, dass die Wirtschaft schnell wieder in Schwung kommt. Die Senkung der Steuersätze hat zur Folge, dass Unternehmer - sofern noch nicht geschehen - schnellstens Anpassungen bei den Verbuchungs- und Kassensystemen vornehmen müssen.
Außerdem möchten wir Sie auf die aktuellen neuen Fördermöglichkeiten des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg hinweisen. Unsere Buchhaltungskräfte werden die Fördermöglichkeit für die Überbrückungshilfe des Bundes prüfen und Sie gegebenenfalls darauf ansprechen. Die Förderungsmöglichkeit des Landes (welche nur branchenspezifisch greift) wird anschließend geprüft.
Förderprogramm Überbrückungshilfe des Bundes:
Förderprogramm Überbrückungshilfe des Landes:
Förderprogramm Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe des Landes:
Unabhängig davon möchten wir Sie auf die TSE-Zertifizierung Ihrer Barkasse hinweisen: Das Land Baden-Württemberg hat die Umstellungsfrist vom 30.09.2020 auf den 31.03.2021 verschoben (Pressemittelung des Landes). In anderen Bundesländern gilt jedoch teilweise noch die Frist zum 30.09.2020. Wir möchten Sie deswegen bitten, sich frühzeitig mit der TSE-Zertifizierung auseinanderzusetzen. Ab dem Stichtag ist jede Kasse beim Finanzamt elektronisch an- und abzumelden. Wir halten Sie auch hier auf dem Laufenden.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Die Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs als Nachlassregelungskosten bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig sein.
- Bei fehlender zeitnaher Umsetzung einer in einem Versorgungsvertrag vereinbarten Erhöhung der Barleistungen scheidet ein Sonderausgabenabzug für die Versorgungsleistungen aus. Diese Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, die Regelungen im Übergabevertrag tatsächlich durchzuführen.
- Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte deckt arbeitstäglich einen Hin- und einen Rückweg ab. Legt ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag nur einen dieser Wege zurück, ist für den betreffenden Arbeitstag nur die Hälfte der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der beigefügten Ausgabe für August 2020.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihr Team von W+M!

Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits in früheren Newslettern mitgeteilt, besteht u.a. die Pflicht zur Meldung von elektronischen Kassensystemen beim Finanzamt. Aus diesem Grund versenden wir gegenwärtig Einladungen per E-Mail , damit Sie die erforderlichen Meldungen über unser System durchführen können. Sollten Sie bisher noch keine Einladung erhalten haben aber über eine zu meldende elektronische Kasse verfügen, so geben Sie uns gerne Bescheid. Im Rahmen der Einladung können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Meldung über unser System vornehmen möchten, die Meldung anderweitig tätigen oder gar keine zu meldende Kasse einsetzen . Um die oft lange andauernden Betriebsprüfungen zu beschleunigen , wurden einige gesetzliche Änderungen vorgenommen. Zu beachten ist hier u. a. das neue qualifizierte Mitwirkungsverlangen. Wird es nicht oder nicht hinreichend erfüllt, wird ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Der Bundesrat hat dem " Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" am 11.7.2025 zugestimmt. Die Investitionsanreize für neues Wachstum sind somit " in trockenen Tüchern ". Hat sich der Übergeber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs anlässlich der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ein Wohnungsrecht an einer Wohnung des übergebenen Vermögens vorbehalten, ist ein Sonderausgabenabzug des Mietwerts nach der Verwaltungsmeinung ausgeschlossen. Dieser Ansicht hat aber nun das Finanzgericht Nürnberg widersprochen. Werden Sparmenüs (z. B. Getränk, Burger und Pommes Frites) zu einem einheitlichen Gesamtpreis zum Verzehr außer Haus verkauft, gilt für das Getränk ein Umsatzsteuersatz von 19 %, die Speisen werden ermäßigt zu 7 % besteuert. Es muss also eine sachgerechte Aufteilung erfolgen – und hierzu hat der Bundesfinanzhof jüngst Stellung bezogen. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2025. Noch etwas in eigener Sache Unsere Telefonzeiten im Sekretariat haben sich geändert. Wir sind zukünftig Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr telefonisch erreichbar. Freitags erreichen Sie uns in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!

Sehr geehrte Damen und Herren, Anfang Juni 2025 hat die Bundesregierung einen " Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" beschlossen. Geplant sind u. a. Steueranreize für betriebliche E-Autos , wonach im Anschaffungsjahr bereits 75 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden können. Dem Vernehmen nach soll das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden . Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Die gesetzlichen Altersrenten steigen zum 1.7.2025 um 3,74 %. Rentner sollten dabei beachten, dass daraus (erstmals) eine Steuerpflicht resultieren kann. Der Bundesfinanzhof hat die Sichtweise der Vorinstanz (leider) bestätigt: Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt , ohne auch die Finanzierungsdarlehen anteilig zu übertragen, kann er die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen. Vor allem Gebrauchtwagenhändler beanspruchen oft die umsatzsteuerliche Differenzbesteuerung . Dabei geht es, so der Bundesfinanzhof, zulasten des Steuerpflichtigen, wenn nicht feststeht, ob die Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei Zweifeln sind hier also durchaus Nachforschungen angebracht. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2025. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!

Sehr geehrte Damen und Herren, CDU, CSU und SPD haben ihren Koalitionsvertrag "Verantwortung für Deutschland" vorgestellt. Bei den steuerlichen Aspekten handelt es sich aber leider vielfach nur um Absichtserklärungen. Zudem stehen alle Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt . Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Angesichts der veränderten Arbeitsbedingungen durfte man auf eine positive Entscheidung hoffen. Doch leider hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind . Kann in Deutschland steuerpflichtigen Personen eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz gewährt werden? Das Finanzgericht Köln hält das für möglich und hat sich an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Die Lieferung von Mieterstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage des Vermieters ist keine unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern eine selbstständige Hauptleistung . Diese Entscheidung des Finanzgerichts Münster hat u. a. zur Folge, dass bei Altanlagen ein Vorsteuerabzug möglich ist. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2025. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!