
Sehr geehrte Damen und Herren,
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2020.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihr Team von W+M!
Mandantenrundschreiben als PDF-Datei
langsam wird es herbstlich und das Jahresende rückt immer näher. Wir möchte Sie deshalb auf diesem Wege noch einmal bitten, uns bei der Bearbeitung Ihrer Erklärungen zu unterstützen. Bitte reichen Sie Ihre Belege im Laufe der nächsten Wochen ein, um eine fristgerechte Bearbeitung zu garantieren. Zwar fordert unser Berufsverband eine Fristverlängerung für die Veranlagung 2019; ob dies jedoch seitens der Politik gewährt wird, bleibt ungewiss.
Der Bundestag hat im Rahmen des zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen höhere Kinderfreibeträge, Entlastungsbeträge für Alleinerziehende und Grundfreibeträge ab 2021 beschlossen.
Außerdem möchten wir Sie über die zweite Überbrückungshilfe informieren: Wie auch bei der ersten Überbrückungshilfe werden unsere FiBu-Sachbearbeiter nach interner Fortbildung prüfen, ob eine Förderfähigkeit in Frage kommt. Diese werden gegebenenfalls auf Sie zukommen. Sollte Ihre Buchhaltung unterjährig nicht von uns bearbeitet werden, so nehmen Sie bitte für eine Prüfung der Fördermöglichkeit Kontakt zu uns auf. Viele Informationen dazu finden Sie auch auf der offiziellen Internetseite zur Förderung.
Weiterhin bleibt die TSE-Zertifizierung der Kassensysteme ein vorherrschendes Thema: Nach jetzigem Stand gewähren die Landesbehörden eine Frist bis zum 31.03.2021 für die Umrüstung unter der Voraussetzung, dass sich bereits bis zum 30.09.2020 ernsthaft um eine Umstellung bemüht wurde (Quelle: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/umruestung-von-tse-kassen_164_520304.html). Bitte nutzen Sie die zusätzliche Zeit. Ihre genutzten Kassen werden spätestens zum 31.03.2021 an das Finanzamt zu melden sein. Voraussichtlich wird die Meldung in digitaler Form erfolgen müssen. Sobald hierfür Formulare zur Verfügung stehen werden wir Sie informieren.
Schlussendlich wurde die Frist für die Stabilisierungshilfe des Landes Baden-Württemberg für Betriebe in der Hotellerie- und Gastronomie-Branche auf den 20.11.2020 verschoben. Um zu prüfen, welche Förderung größer ist, empfehlen wir Ihnen, den Vergleichsrechner auf der offiziellen Seite des DEHOGA Baden-Württemberg. Sollten Sie eine Bestätigung Ihrer Liquiditätsrechnung zum Zwecke der Beantragung benötigen setzen Sie sich einfach mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.
Der Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 liegt vor – mit interessanten Neuregelungen gerade im Bereich der Einkommensteuer. So gibt es z. B. beim steuermindernden Investitionsabzugsbetrag praxisrelevante Modifikationen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Der Bundestag hat im Rahmen des zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen höhere Kinderfreibeträge, Entlastungsbeträge für Alleinerziehende und Grundfreibeträge ab 2021 beschlossen.
Außerdem möchten wir Sie über die zweite Überbrückungshilfe informieren: Wie auch bei der ersten Überbrückungshilfe werden unsere FiBu-Sachbearbeiter nach interner Fortbildung prüfen, ob eine Förderfähigkeit in Frage kommt. Diese werden gegebenenfalls auf Sie zukommen. Sollte Ihre Buchhaltung unterjährig nicht von uns bearbeitet werden, so nehmen Sie bitte für eine Prüfung der Fördermöglichkeit Kontakt zu uns auf. Viele Informationen dazu finden Sie auch auf der offiziellen Internetseite zur Förderung.
Weiterhin bleibt die TSE-Zertifizierung der Kassensysteme ein vorherrschendes Thema: Nach jetzigem Stand gewähren die Landesbehörden eine Frist bis zum 31.03.2021 für die Umrüstung unter der Voraussetzung, dass sich bereits bis zum 30.09.2020 ernsthaft um eine Umstellung bemüht wurde (Quelle: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/umruestung-von-tse-kassen_164_520304.html). Bitte nutzen Sie die zusätzliche Zeit. Ihre genutzten Kassen werden spätestens zum 31.03.2021 an das Finanzamt zu melden sein. Voraussichtlich wird die Meldung in digitaler Form erfolgen müssen. Sobald hierfür Formulare zur Verfügung stehen werden wir Sie informieren.
Schlussendlich wurde die Frist für die Stabilisierungshilfe des Landes Baden-Württemberg für Betriebe in der Hotellerie- und Gastronomie-Branche auf den 20.11.2020 verschoben. Um zu prüfen, welche Förderung größer ist, empfehlen wir Ihnen, den Vergleichsrechner auf der offiziellen Seite des DEHOGA Baden-Württemberg. Sollten Sie eine Bestätigung Ihrer Liquiditätsrechnung zum Zwecke der Beantragung benötigen setzen Sie sich einfach mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.
Der Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 liegt vor – mit interessanten Neuregelungen gerade im Bereich der Einkommensteuer. So gibt es z. B. beim steuermindernden Investitionsabzugsbetrag praxisrelevante Modifikationen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Alleinerziehende Steuerpflichtige, die im gemeinsamen Haushalt mit ihrem Kind leben, erhalten auf Antrag einen Entlastungsbetrag nach § 24b Einkommensteuergesetz. Während das Bundesfinanzministerium diesen Betrag im Trennungsjahr der Eheleute nicht gewähren will, hat das Finanzgericht Niedersachsen einen zeitanteiligen Abzug zugelassen. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof.
- Dauerhafte Verluste aus der Vermietung von Ferienwohnungen
werden nur berücksichtigt, wenn die ortsübliche Vermietungszeit nicht erheblich unterschritten wird. Zu diesem Kriterium liefert die aktuelle Rechtsprechung neue Erkenntnisse.
- Die Fortführung einer freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang ist für eine steuerbegünstigte Praxisveräußerung
unschädlich. Erfreulich, dass sich die Finanzverwaltung nun der Meinung des Bundesfinanzhofs gebeugt hat, wonach eine geringfügige Tätigkeit auch die Betreuung neuer Mandate umfassen kann.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2020.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihr Team von W+M!

Sehr geehrte Damen und Herren, der Vorsteuerabzug steht einem Unternehmer bereits in dem Voranmeldungszeitraum zu, in dem der Umsatz ausgeübt worden ist, und nicht erst in dem Zeitraum, in dem ihm auch die Rechnung zugegangen ist – vorausgesetzt, die Rechnung liegt bis zur Erklärungsabgabe vor . Mit dieser Entscheidung hat das Gericht der Europäischen Union die (deutschen) Grundsätze zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs verworfen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Private Veräußerungsgewinne aus Gegenständen des täglichen Gebrauchs unterliegen auch dann nicht der Spekulationsbesteuerung, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass selbst ein hochpreisiges Wohnmobil ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist und damit nicht der Spekulationsbesteuerung unterliegt. Der Bundesfinanzhof hat sich mit der steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen beschäftigt. In einem Verfahren ging es um arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen. Der andere Streitfall thematisierte die Frage, wie hoch der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein darf. Innergemeinschaftliche Lieferungen sind umsatzsteuerfrei. Dies setzt aber u. a. eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Abnehmers voraus. Das Finanzgericht Baden-Württemberg musste sich nun damit befassen, wie regelmäßig eine Bestätigungsabfrage der USt-IdNr. bei laufenden Geschäftsbeziehungen zu erfolgen hat. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!

Sehr geehrte Damen und Herren, Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes oder einer Garage gehören nicht zu den Unterkunftskosten , die bei einer doppelten Haushaltsführung nur mit höchstens 1.000 EUR im Monat angesetzt werden können. Damit hat der Bundesfinanzhof der anderslautenden Ansicht der Finanzverwaltung ausdrücklich widersprochen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sind auch mit einem Minijob kombinierbar. Was es dabei zu beachten gibt, darüber hat jüngst die Minijob-Zentrale informiert. Für den Veranlagungszeitraum 2022 wurde den Anspruchsberechtigten einmalig eine Energiepreispauschale i. H. von 300 EUR gewährt. Nun gibt es Entscheidungen der Finanzgerichte, die sich mit folgenden Fragen beschäftigen: Ist das Finanzamt berechtigt, eine vom Arbeitgeber zu Unrecht ausgezahlte Energiepreispauschale von diesem zurückzufordern? Ist die Energiepreispauschale auch für Rentner steuerpflichtig? Trägt der Arbeitnehmer die Kosten für den Parkplatz am Arbeitsort , auf dem er seinen Firmenwagen abstellt, mindert diese Zahlung nicht den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagenbesteuerung . So lautet eine wenig erfreuliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!

Sehr geehrte Damen und Herren, mit Wirkung ab 2026 sind wichtige steuerliche Änderungen zu beachten. Dies sind vor allem die Anhebung der Entfernungspauschale , die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie und die neue Aktivrente . Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Der Bundesfinanzhof hält das "Bundesmodell" bei der Grundsteuer für verfassungskonform . Es ist aber davon auszugehen, dass die Kläger Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen werden. Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird zur Regel – doch nicht wie ursprünglich geplant ab 2026, sondern erst ab 2027 . Der Gesetzgeber hat hier nachjustiert. Bei betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz dar. Bis Ende 2025 gewährte das Bundesfinanzministerium hier monatliche Pauschalen. Mit Wirkung ab 2026 wurde nun eine Strompreispauschale eingeführt. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!

